Honorare und Modalitäten
Psychotherapie
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen komplett die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung, da ich von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zugelassen bin.
Die probatorischen Sitzungen ( bis zu maximal 5 Probesitzungen zu Beginn einer möglichen Therapie) können direkt über die Versichertenkarte (Chipkarte) mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Hierfür bedarf es auch keiner Überweisung durch einen Arzt. Auch eine Praxisgebühr wird nicht fällig.
Die Privatversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Vor der Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und erkundigen sich nach den für Ihr Kind geltenden Versicherungsbedingungen.
Die Gebühren der Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Schließlich besteht immer die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen (Selbstzahler). Dies hat den Vorteil, dass Sie die Dauer der Behandlung in Kooperation mit mir selbst bestimmen können, nicht an bestimmte Therapieverfahren gebunden sind und der Krankenkasse keine Rechenschaft ablegen müssen.
Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Aktuell werden Selbstzahlern einkommensabhängig für 50 Min. Psychotherapie zwischen 75,00 € und 100,00 € in Rechnung gestellt.
Für reservierte psychotherapeutische Termine, die nicht wahrgenommen werden, bzw. nicht bis mindestens 48 Std. vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, wird eine Ausfallgebühr von € 50,-/Std. berechnet.
Gruppentherapie
Die Kosten für die Gruppentherapie betragen pro Teilnehmer und pro Sitzung zwischen 25,00 € und 50,00 € - gestaffelt nach Einkommen. Insgesamt werden 9 Sitzungen durchgeführt (8 Gruppentermine, 1 persönliches Vorgespräch mit jeder Familie).
Der zeitliche Aufwand für die einzelnen Settings beläuft sich i. d. R. zwischen 45 und 90 Minuten.
Ein im Vorwege veranstalteter Elternabend zur ausführlichen allgemeinen Information ist kostenlos und dient Ihrer Entscheidung des Für oder Widers einer Teilnahme ihres Kindes.
Familienmediation
Das Honorar wird entsprechend dem Zeitaufwand berechnet. Der Stundensatz beträgt je nach Einkommen 90,00 € bis 180,00 €. Bei Beteiligung eines Co-Mediators werden die Kosten gesondert vereinbart.
Bei einem kostenfreien ersten Informationsgespräch von ca. 30 Minuten lernen Sie mich und den Ablauf des Verfahrens kennen.
Mediation in Teams und Gruppen
Die Unterschiedlichkeit der einzelnen Unternehmen und die Komplexität des mediativen Konfliktmanagements in Gruppen und Teams erfordern individuelle Leistungsangebote. Gerne unterbreite ich Ihnen im Anschluss an ein persönliches Vorgespräch ein solches auf ihr Unternehmen abgestimmtes Angebot.
Beratung/Coaching
Auch hier wird das Honorar entsprechend dem tatsächlich geleisteten Zeitaufwand berechnet. Der Stundensatz beträgt – wiederum in Abhängigkeit der finanziellen Möglichkeiten - zwischen 50,00 € und 100,00 €.
Gerne informiere ich Sie in einem unverbindlichen kostenfreien Vorgespräch von ca. 30 Minuten über die Möglichkeiten der Beratung/des Coachings.
Für alle Angebote sind in Einzelfällen individuelle Honorare jenseits der genannten Min- und Max-Grenzen verhandelbar.
Meine Leistungen stelle ich Ihnen monatlich in Rechnung. Diese bekommen Sie dann ggfs., sofern es sich um Psychotherapie handelt, von ihrer Krankenkasse oder der Beihilfe und in Ausnahmefällen auch bei Mediation von ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet.
